Marketing Brand Manager*

(Archivierter Job)

Unser Mandant ist ein mittelständisches, international führendes Unternehmen in der Metallverarbeitung. Im Zuge des Wachstums suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Marketing Brand Manager*

Was macht den Wechsel besonders interessant?

  • Wachsendes und gesundes Unternehmensumfeld
  • Attraktives Gehalt und Altersvorsorge
  • Homooffice
  • Bike-Leasing, Betriebssport uvm.

Die Position

  • Entwicklung und Umsetzung von nationalen und internationalen Marketingmaßnahmen
  • Markenpositionierung und -weiterentwicklung
  • Aktive Vertriebsunterstützung und Beratung in allen Marketingangelegenheiten
  • Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung des Marketing- und Budgetplans unter Berücksichtigung der vertrieblichen Zielsetzungen
  • Enge Zusammenarbeit mit Produktentwicklung und -management, Vertrieb und Agenturen

Der ideale Kandidat

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Marketing und/oder Kommunikationswissenschaften
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
  • Gute Kenntnisse im Bereich der Mediengestaltung
  • Erfahrung in der Projektleitung
  • Sicherer Umgang mit den einschlägigen Software-Tools sowie mit der MS-Office-Software
  • Sehr gute Englischkenntnisse

Get in Touch

Wenn Sie diese Position interessiert und Sie sich angesprochen fühlen, dann nehmen Sie Kontakt auf mit unseren unseren zuständigen Berater: Adrian Biermann, adrian.biermann@greatheads.de, Tel.: 0521-16397703

*Der Mensch ist entscheidend für uns, nicht das Geschlecht!

Wir setzen auf Vielfalt, lehnen Diskriminierung ab und denken nicht in Kategorien wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.
Daher kennzeichnen wir auch die Jobtitel nicht explizit mit w/m/d

Jedes Gespräch mit einem Berater, sei es aufgrund einer Einladung oder Inititiativbewerbung, führen wir als Karriereberatung. Es handelt sich nicht um ein Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir daher generell keine Reisekosten ersetzen können. Es sei denn, es ist explizit etwas anderes vereinbart worden.

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